Kur in Warnemünde

Die Heilkraft des Meeres und das Reizklima an der Ostsee sind die besten Voraussetzungen für Ihre Kur in Warnemünde. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Kur in unserem Haus durchzuführen:

Eine Variante ist die private Kur. Dabei gibt es keine bürokratischen Vorgaben.  Sie können selbst entscheiden, wann, wo und wie lange Sie kuren möchten. Diese Kur ist komplett privat zu finanzieren.

Nach einem umfassenden Gesundheits- Check durch unsere Heilpraktikerin Christine Heide stellt sie Ihren individuellen Behandlungsplan zusammen. Gern kann ergänzend auch ein Arztbrief mitgebracht werden.

Krankenkassen und -versicherungen haben ein Interesse an der Gesunderhaltung ihrer Kunden. Sie bieten daher Kur- und Präventionsprogramme an und zahlen Zuschüsse. Diese beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. 
Unser medizinisches Fachpersonal ist für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen.

Kur auf Rezept

Kururlaub- die gelungene Kombination von Kur und Urlaub

Erholung und Gesundheit lassen sich auf gelungene Art mit einander verbinden. Während Ihres Urlaubsaufenthaltes nehmen Sie medizinische Anwendungen in Anspruch, die vom Kurarzt verordnet wurden. 

Das Kurprogramm lässt noch genügend Raum für Freizeit und Entspannung.

Um die kurärztlichen Verordnungen am von Ihnen gewählten Kurort zu erhalten, benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse. 

Ambulante Vorsorgekur

Die Ambulante Vorsorgekur führen Sie am Kurort Ihrer Wahl durch. Die Dauer entspricht in der Regel einem Zeitraum von 3 Wochen. Ihre Krankenkasse gewährt Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung. Die Verordnung der Anwendungen erfolgt durch den Kurarzt am Kurort. Die Kosten für die Behandlungen übernimmt die Krankenkasse (gesetzliche vorgegebene Zuzahlungen ausgenommen).

Wenn Sie eine Ambulante Vorsorgekur planen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Dieser stellt die notwendigen Unterlagen für die Beantragung zusammen.

Präventionsangebote

Schon seit Jahren setzen sich die Krankenkassen für die Gesunderhaltung Ihrer Versicherten ein und bieten verschiedene Bonus- und Präventionsprogramme an. So ist es möglich, sich die Teilnahme an Sport-, Bewegungs- und Ernährungskursen erstatten zu lassen. Grundlage dafür ist ein Teilnehmerzertifikat nach § 20 SGB V,  das nur von eingetragenen,  fachlich qualifizierten Kursleitern ausgestellt werden darf. 

Schwerpunkte

  • Bewegungsapparat
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Schmerztherapie
  • Herz-Kreislauf
  • Atemswegserkrankungen
  • Allgemeine Schwächezustände
  • Aufbaukuren
  • Entgiftung
  • Raucherentwöhnung
  • Sauerstoff- Mehrschritt- Kur, Original nach Manfred von Ardenne